Berlin: (hib/HLE) Der herkömmliche Personalausweis soll zu einem "biometriegestützten Identitätsdokument" werden. Auf Wunsch der Bürger könnten die gespeicherten Daten, darunter ein Foto des Ausweisinhabers, um zwei Fingerabdrücke erweitert werden, heißt es in der Begründung zum Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ( 16/10489). Mit dem Gesetzentwurf zieht die Bundesregierung auch Konsequenzen aus der Föderalismusreform und überführt bisher von den Ländern geregelte Tatbestände in das Bundesrecht. Darüber hinaus soll der Ausweis "zum elektronischen Identitätsnachweis in der virtuellen Welt" werden.
Deutsche Personalausweise gehörten zu den fälschungssichersten Dokumenten der Welt, schreibt die Regierung in der Begründung des Entwurfs. Täter würden daher die Ausweise seltener fälschen, sondern vermehrt Dokumentenmissbrauch betreiben. Ausweise würden ihren Inhabern gezielt gestohlen und dann von fremden Personen verwendet, die den Inhabern ähnlich sehen oder sich ein ähnliches Aussehen durch Änderung von Frisur oder Brille verschaffen würden. Bei biometrischen Kontrollen sei dieser Missbrauch nicht mehr möglich, hofft die Regierung. Die Bürger könnten überdies durch die freiwillige Speicherung von Fingerabdrücken in dem Dokument "zur Verkleinerung dieses Missbrauchsrisikos beitragen".
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme mehrere Änderungen an dem Gesetz. So soll die Kurzbezeichnung "PAG" für das Personalausweisgesetz nicht verwendet werden. Das Bayerische Polizeiaufgabengesetz werde seit 1954 mit "PAG" abgekürzt. Bei Rechtsanwendern entstehe die "Gefahr einer Verwirrung". Außerdem lehnt der Bundesrat die Wiedereinführung der Möglichkeit ab, Künstlernamen in den Personalausweis eintragen zu lassen. Die Künstler- und Ordensnamen durften seit der letzten Änderung des Ausweisgesetzes nicht mehr eingetragen werden. Die Möglichkeit zur Eintragung wurde aber nach Protesten von Künstlern und Ordensleuten wieder in den neuen Gesetzentwurf aufgenommen. Die Eintragung von Künstlernamen sei international unüblich, argumentiert die Länderkammer, die jedoch andererseits damit einverstanden ist, dass Ordensleute ihre Ordnensnamen wieder im Ausweis führen dürfen. Voraussetzung müsse sein, dass der Orden zu einer Religionsgemeinschaft gehöre, die Körperschaft des öffentlichen Rechts sei. Die Bundesregierung stimmt der verlangten Änderung der Abkürzung und der Wiederaufnahme von Ordensnamen in Ausweise zu.
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(ab 01.04.2008 )
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