Berlin: (hib/VOM) Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat beschlossen, die Stimmrechte und die Beteiligung seiner Mitgliedsländer zu stärken. Die Bundesregierung hat zu den erforderlichen Änderungen des IWF-Übereinkommens jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt ( 16/10535). Unter anderem soll künftig ein Exekutivdirektor, der von einer besonders großen Stimmrechtsgruppe gewählt wurde, zwei Stellvertreter ernennen können. Wie groß die Stimmrechtsgruppe genau sei muss, soll ein Exekutivdirektorium entscheiden. Um die Position der ärmsten und wirtschaftlich kleinsten Mitgliedsländer zu festigen, soll zudem der Anteil der allen IWF-Mitgliedern einheitlich gewährten Basisstimmen an den Gesamtstimmen auf 5,502 Prozent festgeschrieben werden. Bei der Gründung des IWF im Jahr 1945 habe der Anteil der Basisstimmen an den Gesamtstimmen rund elf Prozent betragen, heißt es in dem Entwurf. Die nachfolgenden Quotenerhöhungen hätten jedoch dazu geführt, dass der Anteil der Basisstimmen an den Gesamtstimmen auf rund zwei Prozent zurückging, was vor allem auf Kosten der schwächsten Mitgliedsländer gegangen sei. Ziel der Neuregelung ist es nun, ein erneutes Absinken des Anteils der
Basisstimmen zu verhindern. Darüber hinaus sollen die Anlagenbefugnisse des IWF erweitert werden, damit ein größerer Teil der Verwaltungsausgaben durch Erträge aus Kapitalanlagen gedeckt werden kann.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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