Berlin: (hib/HLE) Pflegeanbieter, die ihren Beschäftigten nicht die ortsübliche Vergütung bezahlen, sollen von der Zulassung durch Versorgungsvertrag ausgeschlossen werden. Damit solle ein massiver Qualitätsverlust in Pflegeinrichtungen verhindert werden, schreibt die Bundesregierung in der Antwort ( 16/10470) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10260). Außerdem werde die Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf diesen Bereich geprüft. Eine leistungsgerechte Vergütung der Mitarbeiter in der Altenpflege sei eine wichtige Voraussetzung zur Sicherung der Pflegequalität. "Auch ist allgemein bekannt, dass das Lohnniveau zu den wichtigen Indikatoren für die Attraktivität und den gesellschaftlichen Stellenwert eines Berufsfeldes gehört", betont die Bundesregierung. Das Berufsfeld der Altenpflege müsse aufgewertet werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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