Berlin: (hib/FAL) Für eine Vereinfachung des Deponierechts hat sich am Mittwochvormittag der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ausgesprochen. Für die Verordnung der Bundesregierung ( 16/10330) votierten die Koalitionsfraktionen und die FDP, dagegen stimmten Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Ziel der Verordnung ist es, das Deponierecht insgesamt zu deregulieren und zu flexibilisieren. Mit der Vereinfachung des Deponierechts sollen die bislang sechs spezifischen Regelwerke, die bisher unter anderem in der Deponie-, der Abfallablage- und in der Deponieverwertungsordnung enthalten waren, zusammengefasst werden. Gleichzeitig soll mit der Neuregelung auch die noch ausstehende Richtlinie 2006/21/EG, mit der der Europäische Gesetzgeber auf Unglücksfälle im Metallerzbergbau reagierte, in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Verordnung bezieht sich dabei noch nicht auf die geplanten Neuregelungen des Umweltgesetzbuches (UGB), dessen Inkrafttreten, so die Bundesregierung, "nicht vor 2010 zu erwarten ist". Bei Inkrafttreten des UGB soll die Verordnung entsprechend angepasst werden.
Keine Mehrheit hingegen fand ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/5775), in dem gefordert wird, dass Grenzwerte bei Müllverbrennungsanlagen dem technischen Fortschritt angepasst werden. Der Vorschlag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP gegen die Stimmen der Antragsteller und Die Linke abgelehnt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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