Berlin: (hib/FAL) Im Jahr 2007 starben im deutschen Straßenverkehr 4.949 Personen. Wie aus dem Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2006/2007 ( 16/10230) hervorgeht, ist das die niedrigste Zahl seit Einführung der Straßenverkehrsunfallstatistik im Jahr 1953. Gegenüber dem Jahr 2000 reduzierte sich die Zahl der Verkehrstoten um 34 Prozent. Das bevölkerungsbezogene Risiko im Straßenverkehr zu sterben, sei mit 104 Getöteten pro 1 Million Einwohner in Brandenburg am höchsten. Am zweithöchsten liege dieser Wert bei 87 Getöteten in Sachsen-Anhalt. Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen wiesen dagegen mit 16 bis 29 Toten je 1 Million Einwohner ein erhebliches geringeres Risiko auf, was jedoch vor allem damit begründet ist, dass es dort keine Landstraßen gibt. Diese belasten aufgrund ihrer hohen Unfallschwere die Bilanz ländlicher Bundesländer am stärksten. Gemessen an der Fahrleistung sei das Risiko im Straßenverkehr getötet zu werden, auch infolge eines weiteren Anstiegs der Fahrleistungen gegenüber dem Jahr 1991 um 63 Prozent gesunken. Auch die Gesamtzahl aller polizeilich erfassten Unfälle habe sich trotz der steigenden Fahrleistung kaum verändert. Unfallursache bei Unfällen mit nur einem Fahrzeug seien vor allem unangepasste Geschwindigkeit, andere Fehler des Fahrzeigführers sowie Alkoholeinfluss. Im Gegensatz dazu stehen bei Unfällen mit mehreren Beteiligten die Unfallursachen wie "Vorfahrt, Vorrang", "Abbiegen, Wenden" sowie "Abstand" im Vordergrund.
Darüber hinaus thematisiert die Bundesregierung im Unfallverhütungsbericht das Sicherungsverhalten der Verkehrsteilnehmer: Im Jahr 2007 schnallten sich 95 Prozent aller Fahrerinnen und Fahrer an. Dies sei eine Steigerung um einen Prozentpunkt gegenüber dem Jahr 2000. Jedoch habe sich gegenüber dem Vorjahr die Sicherungsquote Erwachsener im Fond eines Pkw deutlich verschlechtert. Im Jahr 2006 schnallten sich dort noch 92 Prozent an, im Jahr 2007 dagegen nur noch 88 Prozent. Die Bundesregierung wird beobachten, "ob sich hier ein negativer Trend anbahnt".
Mit mehreren Maßnahmen habe die Bundesregierung Einfluss auf die Verkehrssicherheit genommen. So startete das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mehrere Kampagnen, um das Verkehrsverhalten zu verbessern. Zudem seien mehrere Maßnahmen zur Verbesserung des Fußgängerschutzes, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Senioren und Kindern oder zur Reduzierung von Unfallrisiken junger Fahrer eingeführt worden. Eine Maßnahme zur Reduzierung von Unfällen verursacht von jungen Menschen ist das Begleitete Fahren ab 17, durch das bisher ein positiver Effekt erzielt werden konnte, so die Bundesregierung. Personen, die auf herkömmliche Weise ihre Fahrerlaubnis erwarben, zeigten in den ersten drei Monaten des selbständigen Fahrens eine 1,3-fache höhere Unfallverwicklung und eine 1,2-fache höhere Belastung mit Verkehrsdelikten als Absolventen des BF17-Modells. Die Bundesregierung betont, die Verkehrssicherheit sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu dessen Umsetzung nicht nur der Bund, sondern auch Länder, Gemeinden, nicht-staatliche Organisationen sowie jeder einzelne Verkehrsteilnehmer aufgerufen und gefordert sei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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