Berlin: (hib/MPI) Die FDP-Fraktion dringt auf eine bessere Entschädigung von Justizopfern. In einem Antrag ( 16/10614) verlangen die Abgeordneten, für Menschen, die zu Unrecht einen Freiheitsentzug erlitten haben, "eine menschenwürdige Entschädigung" zu schaffen. Die geltende Regelung, wonach für jeden angefangenen Tag des Freiheitsentzugs 11 Euro als Ausgleich für immaterielle Schäden gezahlt werden, sei "nicht geeignet, das erfahrene Unrecht angemessen auszugleichen". Seit 20 Jahren sei dieser Betrag nahezu unverändert geblieben. Die Liberalen regen eine Orientierung an Österreich an. Dort werde von Pauschalsätzen abgesehen und stattdessen die Dauer des Freiheitsentzugs und die persönlichen Verhältnisse der geschädigten Person zu Grunde gelegt. "Üblicherweise kann in Österreich eine Entschädigung von 100 Euro pro Hafttag geltend gemacht werden", heißt es in dem FDP-Antrag.
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, mit den Ländern eine schnelle Verständigung über eine Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen zu suchen. Außerdem müsse die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine Erhöhung des Anspruchs auf Entschädigung für zu Unrecht erlittene freiheitsentziehende Maßnahmen vorsieht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf