Berlin: (hib/CHE) Nach den Plänen der Bundesregierung soll Krankenhausverpflegung künftig nicht mehr mit dem Arbeitslosengeld II (ALG II) verrechnet werden. Das teilt sie in ihrer Antwort ( 16/10714) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/10418) mit. Unter Berücksichtigung einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom Juni 2008 stellt die Regierung zwar fest, dass es nicht ausgeschlossen sei, auch bereitgestellte Verpflegung als Einkommen zu berücksichtigen. In der zum 1. Januar 2008 neugefassten ALG-II-Verordnung (ALG-II-V) sei jedoch eine monatliche Bagatellgrenze vorgesehen, so dass bereits heute nur noch in Einzelfällen die Krankenhausverpflegung als Einkommen berücksichtig werde, heißt es weiter. "Es ist daher beabsichtigt, die Nichtberücksichtigung solchen Einkommens zu regeln."
Die Abgeordneten hatten sich in ihrer Anfrage auf das Juni-Urteil des Bundessozialgerichts bezogen, nach dem die Praxis der Job Center, die Verpflegung im Krankenhaus mit dem ALG II zu verrechnen, unzulässig sei. Eine Reduzierung der Regelleistung auf der Grundlage einer individuellen Bedarfsermittlung ließe das SGB II nicht zu, denn die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts habe pauschalierenden Charakter, heißt es in den Informationen zum Urteil, das sich noch auf die bis 31. Dezember 2007 geltende Rechtslage und nicht auf die neue ALG-II-Verordnung bezieht.
Die Bundesregierung möchte in diesem Zusammenhang auch die Frage klären, inwieweit Verpflegung, die ein Arbeitnehmer als Bezügebestandteil oder gar anstelle von Arbeitsentgelt gewährt, als Einkommen zu berücksichtigen ist.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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