Berlin: (hib/HLE) Seit 2001 haben insgesamt zwölf EU-Staaten, darunter auch Deutschland, Anträge auf Lieferung von Rüstungsgütern nach Georgien genehmigt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10697) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/10435) erklärt, liegen ihr keine Erkenntnisse über geplante Unterstützungsleistungen der USA an Georgien vor. "Diese Frage war und ist nicht Gegenstand der Beratungen in der NATO", so die Regierung. Seit 1996 sei diverses Material aus Bundeswehrüberbeständen an Georgien abgegeben worden. Genannt werden unter anderem Sanitätsmaterial, Krankenwagen, Lastwagen, Stahlhelme und Funkgeräte. Seit 1991 sei aber nur eine Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz erteilt worden. Dabei habe es sich um die Ausfuhr von tragbaren Minenräumsystemen gehandelt. Im Jahr 2006 sei ein Antrag auf Lieferung von Maschinengewehren und vollautomatischen Gewehren abgelehnt worden. Derzeit lägen keine Anträge nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und nur eine geringe Anzahl von Anträgen nach dem Außenwirtschaftsgesetz zur Ausfuhr nach Georgien vor.
Zu Berichten, dass in Georgien auf deutschen Mercedes-Lastwagen montierte Raketenwerfer zum Einsatz gekommen seien, teilt die Regierung mit, derartige Lkw seien überall auf der Welt im Nutzfahrzeughandel erhältlich. Eine Ausfuhr bedürfe keiner Genehmigung. Raketenwerfer könnten auf beliebigen zivilen Fahrzeugen geeigneter Größe angebracht werden. Hinweise, dass deutsche G36-Gewehre von georgischen Sicherheitskräften eingesetzt worden sein könnten, würden von den zuständigen Stellen noch untersucht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf