Berlin: (hib/HLE) Eine bessere Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital ihrer Unternehmen wird nach Ansicht der meisten Sachverständigen durch das von der Bundesregierung vorgesehene Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz ( 16/10531) kaum oder sogar gar nicht erreicht werden können. Bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss am Mittwoch, bei der es auch um einen Antrag der FDP-Fraktion zur Mitarbeiterbeteiligung ( 16/9337) ging, empfahl zum Beispiel das Deutsche Aktieninstitut, statt auf die geplanten Kapitalfonds auf breit gestreute Aktienfonds zu setzen. Die Fondslösung werde nicht zu einer gesteigerten Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen führen.
Die Bundesregierung will mit der Neuregelung die Gründung von Fonds ermöglichen, in die die Arbeitnehmer steuerfrei Leistungen des Arbeitgebers (bis zu 360 Euro im Jahr) einbringen. Für die Einzahlungen gibt es außerdem eine im Vergleich zu anderen Anlageformen erhöhte Sparzulage. Im Gegenzug muss der Fonds 75 Prozent seiner Mittel in die Unternehmen investieren, deren Arbeitnehmer in den Fonds einzahlen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte, dass die Förderung allen Arbeitnehmern eines Betriebes zukomme. Sonst hätte es zu einer Spaltung der Arbeitnehmerschaft kommen können. Das Fondssystem ist nach Ansicht des DGB ein Schritt in die richtige Richtung. Notwendig sei jedoch eine Mindestverzinsung. Die Bausparkassen-Verbände warnten vor unterschiedlichen hohen Sparzulagen für die verschiedenen Anlageformen.
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft sowie Banken, Versicherungen und Handel bezeichneten den Entwurf in einer gemeinsamen Stellungnahme als "weder zielorientiert noch widerspruchsfrei, weil damit von der sinnvollen Konzentration der Vermögensbildung auf den Ausbau der Altersvorsorge abgegangen und darüber hinaus die wesentlich praktikablere Mitarbeitererfolgsbeteiligung benachteiligt wird". Die Allianz-Versicherung bezeichnete die Verpflichtung, 75 Prozent der Gelder in Unternehmen anlegen zu müssen, als zu hoch. Damit sei eine sinnvolle Risikobegrenzung kaum noch möglich. Das Risiko hätte der Anleger zusätzlich zu seinem Arbeitsplatzrisiko zu tragen.
Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) sah Risiken für die Altersvorsorge. Arbeitgeber und Arbeitnehmer würden nicht in der Lage sein, beide Instrumente (Altervorsorge und Kapitalbeteiligung) gleichzeitig zu nutzen. Wegen des kürzeren Zeithorizonts könnten daher verstärkt Mittel in die Kapitalbeteiligung fließen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erklärte, die Beteiligung am Gewinn sei sehr weit verbreitet. Eine Beteiligung am Kapital werde als zu bürokratisch empfunden. Die Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft wies darauf hin, dass kein Unternehmen in einen Fonds einzahlen werde, wenn es eine direkte Beteiligungsmöglichkeit, wie Aktienanlagen, gebe.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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