Berlin: (hib/MEN) Die Linksfraktion macht sich für eine umfassende Reform des Petitionsrechts stark. Hierzu hat die Fraktion zwei Gesetzentwürfe vorgelegt: den Entwurf eines Petitionsgesetzes ( 16/10385) und den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes ( 16/10397).
Ein Petitionsgesetz sei notwendig, weil das bürgerferne und in mehrere rechtliche Grundlagen zersplitterte Petitionsrecht an seine Grenze stoße, so die Begründung der Fraktion. Hierfür sollen die bislang im Grundgesetz, im Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses, in der Geschäftsordnung des Bundestages sowie in den Grundsätzen und Richtlinien des Petitionsausschusses enthaltenen Regeln zu einem einzigen Gesetz zusammengeführt werden. Dieses Gesetz soll nach dem Willen der Linksfraktion in seinem ersten Teil die Rechte für Bürgerinnen und Bürger herausstellen. Dazu gehört nach den Plänen der Fraktion, dass klar geregelt sei, wie sich das Verfahren nach dem Einreichen einer Petition gestalte und welche Informations- und Mitwirkungsrechte der Petent habe. Weiterhin soll nicht mehr zwischen Bitten und Beschwerden unterschieden werden. Der zweite Teil des Gesetzentwurfs konkretisiert die Arbeitsweise des Petitionsausschusses und seine Aufgaben und Befugnisse. Im dritten Teil werden besondere Verfahrensarten normiert, wie etwa öffentliche Petitionen. Der vierte Teil regelt den Abschluss des Verfahrens.
Die Änderung des Artikels 45c des Grundgesetzes sei zur Klarstellung notwendig, argumentiert die Linksfraktion. Es sei nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber auf die Befugnis zum Erlass eines Bundesgesetzes hinsichtlich der Überprüfung der Beschwerden beschränkt sei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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