Berlin: (hib/HAU) Kritik an der geplanten Erbschaftsteuerreform äußerte ein Petent während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montagnachmittag. Da die Erblaser ihr Vermögen schon zu Lebzeiten versteuert hätten, stelle die Erbschaftsteuer eine doppelte Besteuerung dar, sagte Herbert Keilmann aus Speyer. Die Erbschaftsteuer müsse daher abgeschafft werden, so Keilmann bei der Begründung seiner Petition, die konkret die erbschaftsteuerliche Gleichstellung von Geschwistern, Neffen und Nichten, also Verwandten zweiten Grades, mit leiblichen Kindern fordert. Insbesondere solle dies gelten, wenn Verwandte zweiten Grades ihre pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. Keilmann, der seine schwerkranke Tante pflegt, sagte, er habe in den derzeitigen Veröffentlichungen über die geplante Erbschaftsteuerreform lediglich von einem auf 20.000 Euro erhöhten steuerlichen Freibetrag gelesen. Dies reiche jedoch nicht aus, so der Petent.
Aus Sicht der FDP-Fraktion ist die Not des Petenten "zu verstehen". Der Liberalen-Vertreter bezeichnete die Erbschaftsteuer als "nicht mehr zeitgemäß" und sprach sich ebenfalls für ihre Abschaffung aus. Andere europäische Nachbarstaaten, wie etwa Österreich, seien diesen Schritt schon gegangen. Von einer doppelten Besteuerung könne bei der Erbschaftsteuer nicht die Rede sein, sagte hingegen der Staatsekretär im Bundesfinanzministerium, Axel Nawrath. Schließlich würde nicht das Vermögen des Erblasers, sondern der Wertzuwachs des Erben besteuert. In der Tat, so Nawrath, werde die Erbschaftsteuer in Europa unterschiedlich gehandhabt. In Schweden etwa gebe es sie nicht. Dafür liege der durchschnittliche Einkommensteuersatz sehr hoch.
In Österreich sei die Erbschaftsteuer nicht etwa explizit abgeschafft worden, wie von dem FDP-Vertreter behauptet, sondern die vorhandene Regelung sei "ausgelaufen". Die Bundesregierung habe daraufhin das Erbschaftsteuerabkommen mit Österreich gekündigt. Daher werde, wer als Erblasser oder Erbe über Wohnsitze in Österreich und Deutschland verfügt, in Deutschland mit dem Vermögen steuerpflichtig, auch wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich liegen sollte. Der aktuelle Sachstand bei der Novellierung der Erbschaftsteuer in Deutschland, so Nawrath weiter, werde derzeit in den Arbeitsgruppen der Fraktionen beraten. Auf die Frage der Grünen-Vertreterin, wie pflegende Anverwandte ihr Pflegeleistung gegenüber dem Finanzamt belegen müssten, antwortete der Staatssekretär: "Sie müssen sie glaubhaft machen können." Es sei ihm aber bisher nicht zu Ohren gekommen, dass es in diesen Fällen Streitigkeiten zwischen Steuerverwaltung und Bürger gegeben hätte.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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