Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung unterstützt die Regelung, wonach selbstständige Künstler verpflichtet sind, für ihre Angestellten Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) zu entrichten. Grundlage dieser Praxis ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Juli 2003, das die Regierung in ihrer Antwort ( 16/11586) auf eine Kleine Anfrage der Grünen ( 16/11510) ausdrücklich positiv bewertet. Das Urteil erleichtere die Erhebung der Künstlersozialabgabe insbesondere bei Tätigkeiten aus den Bereichen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, indem es für den Fall der geistigen Oberleitung eine gesonderte Prüfung des Anteils an der künstlerischen Leistung ausschließt, schreibt die Regung unter Bezug auf das Urteil.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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