Berlin: (hib/BN) Auf Wunsch der Republik Belarus will die Bundesregierung mit dem Land ein bilaterales Abkommen über Erholungsreisen sogenannter Tschernobyl-Kinder nach Deutschland schließen. Die Regierung betont in ihrer Antwort (16/11616) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11562) allerdings, dass sie dadurch nicht beabsichtige, zivilgesellschaftliches Engagement zu reglementieren. Schließlich hätten in den vergangenen Jahren Organisationen, Initiativen und Privatpersonen mit großem Erfolg dazu beigetragen, das Leid der von der Tschernobyl-Katastrophe direkt oder mittelbar Betroffenen zu lindern. Hintergrund der geplanten Vereinbarung mit Belarus ist ein Erlass der weißrussischen Regierung, Tschernobyl-Kinder nur noch in Länder reisen zu lassen, mit denen ein Abkommen über Erholungsreisen existiere.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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