Berlin: (hib/BN) Der Bundesrat will vermeiden, dass Altanlagen zur Stromerzeugung eine niedrigere "gesetzlich garantierte Stromvergütung" in Kauf nehmen müssen. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates ( 16/11833) sieht daher eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. In der Neufassung des EEG, das am 1. Januar 2009 in Kraft trat, sei der Anlagenbegriff neu definiert worden, heißt es zur Begründung. Demnach würden auch bereits bestehende Anlagen, die in enger zeitlicher und lokaler Nähe in Betrieb genommen wurden, hinsichtlich der Vergütung wie eine Anlage betrachtet. Dies könne vor allem bei Kraftwerken, die Biomasse zur Stromerzeugung nutzen, zu einer Reduzierung der gesetzlich garantierten Stromvergütung führen. Um Anlagen, die bis 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, einen Bestandsschutz zu gewähren, hält es der Bundesrat für notwendig, für diese Altanlagen Übergangsbestimmungen im EEG zu treffen, die in dem vorliegenden Gesetzentwurf geregelt werden sollen. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte sind laut Bundesrat dadurch nicht zu erwarten; Auswirkungen auf die Strompreisentwicklung seien dagegen nicht abschätzbar, "jedoch auf jeden Fall marginal", heißt es.
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