Berlin: (hib/BOB) Zum Thema Patientenverfügung wird es am Mittwoch, 4. März, eine öffentliche Anhörung geben. Den neun Sachverständigen liegen drei Gesetzentwürfe ( 16/8442, 16/11360, 16/11493) von Abgeordneten unterschiedlicher Fraktionen sowie ein Antrag der FDP-Fraktion ( 16/397) vor. Eingeladen sind Professor Gian Domenico Borasio, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin aus München; Hans-Joachim Heßler, Vizepräsident des Oberlandesgerichts München; Professor Wolfram Höfling, Institut für Staatsrecht an der Universität zu Köln; Professor Friedhelm Hufen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht an Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Professor Christian Jäger, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht und Medizinrecht an der Universität Bayreuth; Professor Völker Lipp, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsvergleichung, Institut für Privat- und Prozessrecht / Zentrum für Medizinrecht an der Universität Göttingen; der Medizinethiker Arnd T. May vom Institut für Philosophie an der Ruhr-Universität Bochum; Michael de Ridder, Arzt für Innere Medizin und Rettungsmedizin, Chefarzt der Rettungsstelle des Vivantes-Klinikums Am Urban aus Berlin und Privatdozent Stephan Sahm, Chefarzt der Medizinischen Klinik für Gastroenterologie, Onkologie und Palliativmedizin am Ketteler-Krankenhaus in Offenbach.
Eine Gruppe von Parlamentariern um die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD) und Michael Kauch (FDP) möchte durch eine gesetzliche Regelung die Beachtung des Patientenwillens durchsetzen - unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Außerdem soll für alle Betroffenen mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Eine weitere Gruppe von Abgeordneten um den Parlamentarier Wolfgang Bosbach (CDU/CSU-Fraktion) möchte, dass der oder die Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch genommen hat und die Patientenverfügung vom Notar beurkundet wurde, bevor lebensverlängernde Maßnahmen abgebrochen würden. Eine solche Verfügung darf nach dem Willen der Initiatoren nicht älter als fünf Jahre sein. Wenn eine solche Verfügung ohne diese Bedingung aufgesetzt worden sei, seien die Ärzte nur daran gebunden, wenn "eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit" vorliege, bei der der Patient das Bewusstsein niemals wiedererlangen werde.
Ein dritter Entwurf ist unter Federführung der Abgeordneten Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust (beide CDU/CSU-Fraktion) erstellt worden. Die Vorlage sieht vor, dass sowohl der Betreuer als auch der Bevollmächtigte verpflichtet sein sollen, den Willen des Patienten "Ausdruck und Geltung zu verschaffen". Bestünde Uneinigkeit zwischen dem behandelnden Arzt und dem Betreuer, so seien nahestehende Angehörige hinzuziehen. Wenn noch immer keine Einigkeit herrsche, sei das Vormundschaftsgericht anzurufen. Der Entwurf sieht zwar schriftliche Patientenverfügungen als Regelfall vor, erkennt aber auch mündliche Willenserklärungen an.
Die Anhörung beginnt um 12 Uhr im Anhörungssaal des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses (Raum 3.101). Anmeldungen unter rechtsausschuss@bundestag.de
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