Berlin: (hib/MIK) Die Bundeswehr soll in Zukunft nur noch die Geräte beschaffen, die sie auch gebrauchen kann. Dies beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) am Freitagmorgen einstimmig. Grundlage der Entscheidung war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH), in dem es um die Anmietung ungeeigneter Flugzeugschlepper ging.
Danach hat die Bundeswehr Fahrzeuge gemietet, die für das Schleppen der Kampfflugzeuge nicht geeignet sind und dafür bereits 2,7 Millionen Euro gezahlt. Bis zum Vertragsablauf sollen weitere 3,4 Millionen Euro gezahlt werden, so der BRH. Bereits während der Erprobung der neuen Schlepper im Jahr 2005 hätten einzelne Nutzer der Bundeswehr Zweifel an deren Eignung gehabt, heißt es in dem BRH-Bericht. Sie hätten besonders das niedrige Eigengewicht der Schlepper im Verhältnis zu dem der Kampfflugzeuge bemängelt. Ende 2005 sei einer der Schlepper aufgrund seines geringen Gewichts durch ein Tornado-Kampfflugzeug weggedrückt und beschädigt worden. Anfang 2006 habe die Bundeswehr daraufhin das Schleppen von Kampfflugzeugen mit den neuen Fahrzeugen untersagt. Seither würden sie nur noch als Zugmaschine für kleinere Geräte eingesetzt.
Nach Auffassung des BRH hätte die Bundeswehr vor Vertragsabschluss die technischen Anforderungen an die neuen Fahrzeuge "sorgfältig" ermitteln müssen und das auf dem Fahrzeugmarkt verfügbare Angebot analysieren müssen. Er fordert deshalb, die Verantwortlichkeit für den entstandenen Schaden zu prüfen und diesen zu begrenzen. Das Bundesverteidigungsministerium räumte die aufgezeigten Mängel ein, so der BRH. Inzwischen sei Weisung erlassen worden, die die Zuständigkeiten und Abläufe bei der Beschaffung von Fahrzeugen klarstellen würden. Die Abgeordneten des RPA waren sich einig, dass so etwas künftig nicht mehr passieren dürfe. Sie konnten nicht nachvollziehen, wieso für nicht geeignete angemietete Schlepper bei der Bundeswehr "krampfhaft" andere Verwendungsmöglichkeiten gesucht würden und weiterhin dafür Miete bezahlt würde.
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