Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung respektiert das "legitime Recht Israels, die eigenen Bevölkerung zu schützen und das eigene Territorium zu verteidigen". Dies macht sie in ihrer Antwort ( 16/12087) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/11938) deutlich. Berlin habe stets betont, dass grundlegende Regeln des humanitären Volkerrechts auch in Gaza einzuhalten seien. Eine Ermittlungskommission der Vereinten Nationen (UN) zur Untersuchung von Übergriffen auf UN-Einrichtungen und Operationen während des Gazakriegs hat in Februar dieses Jahres ihre Arbeit aufgenommen. Sie werde nach Abschluss der Untersuchung an den UN-Generalsekretär Ban Ki-moon berichten. Mit ihren EU-Partnern sei die Regierung einig, dem Untersuchungsergebnis nicht vorzugreifen. Der Regierung seien im Übrigen die Verwürfe bekannt, wonach die israelische Seite Phosphorwaffen in völkerrechtswidriger Weise eingesetzt haben soll. Es sei wichtig, dass diesen Vorwürfen nachgegangen werde. Sie seien Gegenstand von mehreren Untersuchungen, darunter auch von israelischer Seite. Die Bundesregierung werde dieses Thema weiterhin verfolgen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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