Berlin: (hib/HAU) Die Initiative der EU-Kommission, die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) von 2002 einer Zwischenbilanz zu unterziehen und Überlegungen zu weiteren Reformvorhaben anzustoßen, wird von der Bundesregierung unterstützt. Das geht aus der Antwort ( 16/12082) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11729) hervor.
Die Fraktion hatte in ihrer Anfrage auf die Überfischung von 88 Prozent der kommerziell genutzten Fischbestände der EU-Gewässer verwiesen und ein "deutliches Scheitern der GFP" konstatiert. Dieser Einschätzung schließt sich die Bundesregierung nicht an. Weder die GFP in ihrer Gesamtheit, noch einzelne Instrumente könnten pauschal als "gescheitert" betrachtet werden, heißt es in der Antwort. Insbesondere nicht vor dem Hintergrund, dass eine Analyse der GFP differenziert nach Zielen, Instrumenten und deren Umsetzung erfolgen müsse. Die Instrumente dürften nicht isoliert, sondern in Verbund wirken. Zu den aus Sicht der Bundesregierung vorhandenen Defiziten gehöre die mangelnde Konsequenz in der Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips bei der Festlegung von Bewirtschaftungsmaßnahmen. Hierbei sei insbesondere die Festsetzung zulässiger Gesamtfangmengen zu nennen. Zudem gebe es "Schlupflöcher im Fischereikontrollsystem" sowie ein "heterogenes, oftmals nicht abschreckenden Sanktionsniveau". Ein weiterer Kritikpunkt sei die "mangelnde Beseitigung von Überkapazitäten" bei einigen Flotten.
Die Harmonisierung der Sanktionsvorschriften auf einem ausreichend abschreckenden Niveau sei daher ein "wichtiger Reformschritt", heißt es weiter. Im Rahmen der bestehenden Instrumente solle zudem bei der Erarbeitung mehrjähriger Bewirtschaftungspläne, der Einführung von Mehrjahres-Gesamtfangmengen und der Entwicklung von Mehrarten-Bewirtschaftungsplänen "schneller vorangeschritten werden".
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