Berlin: (hib/BOB) Gegenstand der Klage der Bundesregierung vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Italien zur Abwendung von Entschädigungszahlungen an NS-Opfer ist allein die Verletzung der Staatenimmunität durch italienische Gerichte. Darauf legt die Bundesregierung Wert, wie sie in ihrer Antwort ( 16/11884) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/11797) betont. Die Klage richte sich nicht gegen die Opfer des Nationalsozialismus oder deutsche Kriegsverbrecher bzw. ihre Angehörigen. Die Kosten des IGH würden von den Vereinten Nationen; die Verfahrenskosten, deren Höhe noch nicht absehbar sei, trügen die Beteiligung grundsätzlich selbst.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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