Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste verbessern. Die geltende Gesetzeslage gewährleiste keine hinreichende Kontrolle der Dienste, kritisiert die Fraktion in einem Gesetzentwurf ( 16/12189). Mit den darin vorgeschlagenen Neuregelungen sollen der Vorlage zufolge "notwendige Möglichkeiten" geschaffen werden, "die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes wirksamer zu gestalten".
So soll die Bundesregierung nach den Vorstellungen der Grünen das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) "zeitnah" über Vorgänge aus der Tätigkeit der Dienste von besonderer Bedeutung unterrichten müssen. Auch will die Fraktion konkretisieren, dass unter anderem "solche Vorgänge als besondere anzusehen und dem PKGr mitzuteilen sind, die im Bundeskanzleramt während der regelmäßigen Beratungen mit den Präsidenten der Nachrichtendienste" oder mit den Leitungen der sicherheitsrelevanten Bundesministerien beraten wurden. Über die dort behandelten Themen soll die Regierung dem PKGr regelmäßig einen Überblick geben. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Unterrichtung ausgeblieben ist, soll jedes PKGr-Mitglied laut Gesetzentwurf darüber die Öffentlichkeit informieren können. Dem müsse eine Ankündigung des Mitglieds vorausgehen, wobei das Gremium mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden widersprechen könne.
Auch soll das PKGr dem Gesetzentwurf zufolge beschließen können, dass das Gremium und seine Mitglieder über Beratungen einzelner Vorgänge in der Öffentlichkeit berichten. Über einzelne Beratungsinhalte sollen die PKGr-Mitglieder zudem ihre Fraktionsvorsitzenden informieren dürfen, sofern das Gremium nichts Gegenteiliges beschließt. Ferner wollen die Grünen festlegen, dass der Bundestag für jedes PKGr-Mitglied auch ein stellvertretendes Mitglied wählt. Schließlich sollen nach dem Willen der Fraktion die PKGr-Mitglieder einen Mitarbeiter zur Unterstützung ihrer Kontrolltätigkeit benennen können, der auch an den Sitzungen des Gremiums teilnimmt.
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