Berlin: (hib/MIK) Die Beförderung gefährlicher Güter soll neu geregelt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes ( 16/12118) vorgelegt. Seit der letzten Überarbeitung des Gesetzes 1997/98 seien Entwicklungen im internationalen Recht, im Recht der Europäischen Union und im Prüf- und Zulassungswesen eingetreten, die eine Fortentwicklung des Gesetzes in mehreren Bereichen erfordere, heißt es zur Begründung. So gebe es unter anderem Änderungen im Bereich der europäischen Binnenwasserstraßen und bei den verkehrsträgerspezifischen Umschließungen für die Beförderung gefährlicher Güter.
Der Bundesrat setzt sich in seiner Stellungnahme für die Änderung einer "offensichtlichen Unrichtigkeit" im Bereich der Ordnungswidrigkeiten ein. Die Bundesregierung stimmt dem in ihrer Gegenäußerung zu, da die Änderung das Verwaltungshandeln der Länder vereinfache und die Belange des Bundes dadurch nicht berührt würden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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