Berlin: (hib/BOB) Über die Anwendung eines Paragrafen im Strafgesetzbuch ("Bildung krimineller Vereinigungen") gegen die Organisierte Kriminalität (OK) möchte die Linksfraktion Näheres erfahren. Sie schreibt in einer Kleinen Anfrage ( 16/12154), Kritikern zufolge eigne sich der zitierte Paragraph kaum für die strafrechtlichen Würdigung der OK, da der hierfür erforderliche Nachweis der Unterordnung des Einzelnen unter einen für alle verbindlichen Gesamtwillen entweder nicht zu führen sei oder weil Organisierte Kriminalität in Deutschland in anderen als den hierarchischen Strukturen krimineller Vereinigungen stattfinde. Wissen möchte die Fraktion deshalb unter anderem, inwieweit die Bundesregierung in dem Paragrafen ein geeignetes Mittel zur Verfolgung von Straftaten der OK sieht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Weinlein