Berlin: (hib/HLE) Auf die Vorlage von Zolldokumenten auf Papier soll in einigen Bereichen verzichtet werden. Dies sieht die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ( 16/12195) vor. Werde ein Antrag auf Einfuhrabfertigung elektronisch abgegeben, erfolge die Einfuhrabfertigung auch elektronisch. Die Vorlage der Einfuhrdokumente in Papier sei nicht mehr erforderlich, die Dokumente müssten jedoch im Unternehmen des Importeurs vorhanden sein. In der überwiegenden Zahl der Fälle solle die papiergestützte Einfuhrkontrollmeldung für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Mineralöl und Erdgas entfallen, heißt es in der Verordnung.
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