Berlin: (hib/MIK) Die verantwortlichen Straßenverkehrsbehörden der Schweiz können am besten entscheiden, ob sie ein kurzfristiges Lkw-Fahrverbot verhängen oder nicht. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12175) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11785). Nach Angaben des Bundesamtes für Straßen sei dort die "Phase Rot" in den Jahren 2004 bis 2008 insgesamt an 85 Tagen angeordnet worden, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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