Berlin: (hib/STO) Das Arzneimittelgesetz soll an europäische Verordnungen über Kinderarzneimittel sowie über Arzneimittel für neuartige Therapien angepasst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/12256) zur "Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" vor, mit dem sich das Bundestagsplenum am Donnerstag in erster Lesung befassen will.
Die Vorlage enthält zugleich eine Reihe weiterer Neuregelungen. So sollen durch die Einführung eines Anwendungsverbots für bedenkliche Arzneimittel Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Daneben sind ergänzende Regelungen zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen vorgesehen. Der Informationsaustausch mit Drittstaaten zur Abwehr und Verhütung von Arzneimittelrisiken solle erleichtert werden.
Zudem sollen ergänzende Regelungen zu Wahltarifen zum Krankengeld sowie zur Sozialpsychiatrievereinbarung sowie zur elektronischen Gesundheitskarte aufgenommen werden. So solle bestimmten Personengruppen als zusätzliche Option neben den Wahltarifen ermöglicht werden, gegen Zahlung des allgemeinen anstelle des ermäßigten Beitragssatzes wieder einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. Um Einbrüche in der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden, solle eine "angemessene Vergütung der nichtärztlichen Leistungen von den Gesamtvertragspartnern vereinbart werden" müssen. Auch solle das Praxispersonal von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten oder Apothekern die Befugnis erhalten, die Einwilligung von Versicherten zum Erheben und Nutzen ihrer Daten mittels der elektronischen Gesundheitskarte zu dokumentieren.
Mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes solle ferner die Grundlage dafür geschaffen werden, dass das Umweltbundesamt künftig für bestimmte Amtshandlungen im Trinkwasserbereich Gebühren erheben kann. Zudem sollten dem Umweltbundesamt künftig leichter weitere Aufgaben im Trinkwasserbereich zugewiesen werden können.
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