Berlin: (hib/BOB) Zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts, die der Bundesrat in einem Gesetzentwurf ( 16/7957) fordert, wird der Rechtsausschuss des Bundestages am 18. März eine öffentliche Anhörung abhalten. Nach Ansicht der Länderkammer soll bei vor Gericht Freigesprochenen ein Wiederaufnahmeverfahren dann möglich sein, wenn neue kriminaltechnische Untersuchungsmethoden (wie etwa die DNA-Analyse) zweifelsfrei belegen, dass der Angeklagte doch der Täter war. Die Vorlage beschränke sich auf Taten wie Mord oder ein mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu ahnendes Tötungsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Eine Anstiftung zu beiden Verbrechen solle ebenfalls berücksichtigt werden.
Zu der Anhörung sind eingeladen Jürgen Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe; Heinrich Kintzi, ehemaliger Generalstaatsanwalt aus Braunschweig; Stefan König, Rechtsanwalt aus Berlin; Professor Klaus Marxen, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin; Gerhard Schäfer, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichthof; Thomas Scherzberg, Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main, Professor Heinz Schöch, Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendrecht und Strafvollzug an der Ludwig-Maximilian-Universität München und Privatdozent Kristian F. Stoffers vom der Universität Bielefeld. Die Anhörung beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300. Anmeldungen unter rechtsausschuss@bundestag.de
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