Berlin: (hib/HAU) Die Aufgaben und Kompetenzen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sollen erweitert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/12232) vor, der am kommenden Donnerstag in den Bundestag eingebracht wird. Vorgesehen ist, das BVL auch in die Mitarbeit in internationalen Netzwerken und Organisationen zur Förderung des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes einzubinden. Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, den zuständigen Behörden eine ausdrückliche Befugnisnorm zu schaffen, um es zu ermöglichen, Bestandsdaten von Anbietern von Post-, Telekommunikations- oder Telemediendiensten zu erlangen. Die bisher geltenden Regelungen, so schreibt die Regierung seien "zu eng gefasst". Dadurch hätten sich Probleme bei der Ermittlung von Postfachinhabern oder der Identität und Anschrift des für ein Internetangebot Verantwortlichen ergeben, heißt es in der Begründung.
In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat den Gesetzentwurf, der "insgesamt sinnvolle Ergänzungen und Abrundungen von Aufgaben und Befugnissen des BVL im Bereich des grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Verbraucherschutzes" enthalte.
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