Berlin: (hib/AS) Der Schutz der Gewässer in Deutschland soll verbessert werden. Die Koalition hat einen Gesetzentwurf ( 16/12275) vorgelegt, der die Kompetenzen des Bundes auf dem Gebiet des Wasserrechts neu regelt. Nachdem die gesetzlichen Bestimmungen des Umweltrechts im Zuge der Föderalismusreform 2006 auf eine neue Grundlage gestellt wurden, sollte ursprünglich ein einheitliches Umweltgesetzbuch geschaffen werden. Da das Gesetz nicht zustande kam und die Neuordnung des Wasserrechts noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, werden die wasserrechtlichen Fragen jetzt in einem neuen Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Darin werden auch Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt. Neben oberirdischen Gewässern und den Küstengewässern werden in dem Gesetzentwurf auch die gesetzlichen Regelungen für das Grundwasser neu gefasst.
Der Entwurf, der am Freitag in erster Lesung im Plenum behandelt wird, sieht eine übersichtlichere und systematischere Gliederung, eine größere Transparenz und eine bessere Verständlichkeit wasserrechtlicher Regelungen vor. Durch eine Ergänzung und Harmonisierung der Begriffsbestimmungen soll zudem eine verbesserte Rechtsklarheit erreicht werden. In zentralen Punkten wird die Frage des Eigentums von Gewässern klarer geregelt. Dabei sollen, falls dies gewünscht wird, bisher im Landesrecht behandelte Fragen auf Bundesebene geklärt werden. Das Gesetz regelt die Frage der Bewirtschaftung von Gewässern und enthält auch besondere Bestimmungen für die öffentliche Wasserversorgung, den Hochwasser- und Heilquellenschutz sowie die Gewässeraufsicht.
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