Berlin: (hib/AS) Der Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlungen soll verbessert werden. Dazu hat die Koalition im Rahmen der Neuregelung des Umweltrechts einen Gesetzentwurf ( 16/12276) vorgelegt. Er wird am Freitag in erster Lesung beraten. Damit würden Empfehlungen der Europäischen Union zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern umgesetzt. Neue Vorschriften würden damit auch für den Bereich der optischen Strahlung getroffen. Insbesondere Minderjährige sollten in Zukunft besser vor den Auswirkungen künstlicher UV-Strahlung geschützt werden. Die Regierung stützt sich dabei auf Erkenntnisse, wonach UV-Strahlungen sowohl die Entstehung von Hautkrebs als auch den Verlauf einer Hautkrebserkrankung entscheidend beeinflussen können. In der Medizin solle daher die Anwendung von nichtionisierenden Strahlungen nur noch möglich sein, wenn ein entsprechender Facharzt eine Indikation gestellt habe, in der Nutzen und Risiken der Behandlung sorgsam gegeneinander abgewogen wurden.
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