Berlin: (hib/STO) Bei Bundestags- und Europawahlen sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab dem kommenden Jahr auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben können. Die Abgeordneten haben dazu Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes ( 16/12344) sowie zur Änderung des Bundes- und des Europawahlgesetzes ( 16/12345) vorgelegt. Danach soll die bislang "für die Ausübung des aktiven Wahlrechts festgesetzte Grenze der Vollendung des 18. Lebensjahrs" auf das 16. Lebensjahr herabgesetzt werden.
Zur Begründung verweist die Fraktion darauf, dass Jugendliche Träger eigener demokratischer Grundrechte seien und die bisher für das aktive Wahlrecht geltende Grenze von 18 Jahren zu hoch angesetzt sei. Schließlich verfügten Jugendliche "regelmäßig bereits zu einem früheren Zeitpunkt über die Fähigkeit, sich eine eigene politische Meinung zu bilden", argumentieren die Grünen.
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