Berlin: (hib/TEP) Das Hochschulzulassungsverfahren soll neu geregelt und zentral koordiniert werden. Darin waren sich die Sachverständigen beim öffentlichen Fachgespräch im Bildungsausschuss am Mittwochmorgen einig. Es sei nicht hinnehmbar, dass es einerseits zu wenige Studienplätze gebe und diese teilweise frei blieben, weil die Verteilung nicht funktioniere, sagte Professorin Margret Wintermantel, Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz. "Wir wollen das Auswahlrecht für die Hochschulen und die Wahlfreiheit für die Studienberechtigten", so Wintermantel, "das bedarf einer Koordinierung, die machbar ist." Dem stimmte Professor Stefan Jähnichen vom Fraunhofer Institut für Rechnerarchitektur zu.
Die Koordinierung der Vergabe von Studienplätzen soll künftig über eine Serviceagentur erfolgen, die die ZVS ablösen soll. Geplant sei ein einheitliches Portal, sagte Staatssekretär Knut Nevermann vom sächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, an dem sich alle Hochschulen beteiligen sollen. Eine Pflicht dazu bestehe allerdings nicht. Ab dem Wintersemester 20 11/2012 sollen sich Studienbewerber über das Online-Portal der Serviceagentur mit zwölf Studienort-Wünschen bewerben können. "Bewerber müssen sich nicht mehr an allen Hochschulen einzeln bewerben", erklärte Jähnichen gefragt nach den Vorteilen für die Studienbewerber. In einer ersten Koordinierungsphase würden die Hochschulen künftig entscheiden, welcher Bewerber ein Zulassungsangebot erhält. Dieser habe dann die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen oder auf weitere Angebote zu warten. "Sobald sich ein Bewerber für ein Angebot entscheidet, fällt er aus dem Bewerbungsverfahren heraus", so Jähnichen. Die elf bis dahin vom Bewerber geblockten Plätze könnten dann neu vergeben werden.
Greift diese erste Phase bei einem Bewerber nicht, bekommt er in einer zweiten Koordinierungsphase ein weiteres Studienangebot. Den übrigen Studienbewerbern soll dann in einer Clearingphase ein Studienplatz angeboten werden an einer Hochschule, an der noch Plätze frei sind. Allerdings kann die Hochschule diesen Bewerber auch ablehnen, wenn er die Voraussetzungen und die hochschulgebundenen Zulassungsverfahren wie beispielsweise Aufnahmetests nicht besteht.
Einig waren sich die drei Sachverständigen, dass es Aufgabe der Serviceagentur sein werde, eine Koordinierung und keine Zuordnung der Studienplätze zu leisten. Die Sachverständigen betonten außerdem, dass die Anschubfinanzierung für das Portal vom Bund geleistet werden müsse. In der Folge seien dann die Länder für die Finanzierung verantwortlich. "Gebühren von den Studienbewerbern zu erheben, die das Portal nutzen, ist nicht geplant", erklärte Nevermann.
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