Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung soll Mindeststandards und Qualitätskriterien für Betreutes Wohnen schaffen. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/12309). Aufgrund einer weitgehend fehlenden Rechtsgrundlage gebe es bis heute keine klaren Anforderungen an das Wohnkonzept für ältere Menschen, heißt es zur Begründung. Als Betreutes Wohnen werde daher alles von seniorengerechten Wohnungen ohne Serviceangebote bis hin zu Residenzen mit Vollservice bezeichnet. Existierende bundeslandsspezifische Qualitätssiegel und eine DIN-Norm mit umfassendem Verbraucherschutzanspruch seien nicht rechtsverbindlich.
Bei Betreutem Wohnen werde davon ausgegangen, dass die Nutzer selbständig seien. Studien zufolge liege das Einzugsalter aber bei 78 Jahren, gesundheitliche Einschränkungen seien auffällig hoch. Dies lasse auf einen vermehrten Bedarf an Hilfe schließen. Deswegen fordern die Grünen in ihrem Antrag auch eine Definition Betreuter Wohnangebote sowie einen Rechtsanspruch auf Beratung und Information vor Vertragsabschluss.
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