Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat sich in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zu dem Ziel bekannt, die Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr bis zum Jahr 2020 von derzeit etwa 113 Hektar pro Tag auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. So heißt es in der Antwort ( 16/12078) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11949). Die geplante Reduzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft verringere automatisch den damit verbundenen Kompensationsbedarf, schreibt die Regierung. In der Antwort wird weiterhin darauf verwiesen, dass der Entwurf der Bundesregierung zur Novelle des Naturschutzrechts im Hinblick auf sich ergebende Konfliktlagen zwischen Kompensationserfordernissen und Ansprüchen der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung ein "ausdrückliches Rücksichtnahmegebot und einen besonderen Prüfauftrag" vorsehe.
Zur Beantwortung der Frage nach der Höhe des Verbrauchs von landwirtschaftlichen Nutzflächen für Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage. Da die Durchführung dieser Maßnahmen in die Zuständigkeit der Länder falle, lägen der Bundesregierung "keine konkreten Zahlen" vor.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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