Berlin: (hib/JOH) Die Ankunft der ersten irakischen Flüchtlinge in Deutschland ist von den Mitgliedern des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am Mittwochabend einhellig begrüßt worden. Ein Vertreter des Auswärtigen Amtes hatte zuvor berichtet, dass die Aufnahme aus Sicht der Bundesregierung "planmäßig und erfolgreich" verlaufe. 122 Flüchtlinge aus dem Irak seien am 19. März in Hannover eingetroffen und zunächst in das Grenzflüchtlingslager Friedland gebracht worden. Bereits in der ersten Aprilhälfte solle ein zweiter Flug 80 Flüchtlinge aus Jordanien und 125 Flüchtlinge aus Syrien nach Deutschland bringen. Der Erfolg, erläuterte der Regierungsvertreter, sei vor allem das Ergebnis der guten Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern und dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR), welches die Flüchtlinge vorschlage. In einer Vereinbarung mit dem UNHCR sei zuvor festgelegt worden, "welche Voraussetzungen aus deutscher Sicht erfüllt sein müssen, damit Flüchtlinge zu uns kommen können", erklärte er. In erster Linie sei das Kriterium der besonderen Schutzbedürftigkeit entscheidend. Weitere Aspekte seien die Religionszugehörigkeit, die Integrationsfähigkeit und der Deutschlandbezug. Die SPD-Fraktion zeigte sich über diese Praxis "erstaunt". "Es sollten Menschen Schutz finden, die ganz allgemein in einer Notlage sind", betonte sie. Diese Auffassung vertrete grundsätzlich auch der UNHCR. Die Grünen kritisierten diese Praxis ebenfalls. Sie sahen die Gefahr, dass sich gerade mit dem geforderten Deutschlandbezug "ein Kriterium einschleichen könnte", das der Voraussetzung der besonderen Notlage im Wege stehen könnte.
Auf die Fragen der SPD und der Linksfraktion nach dem Aufenthaltsstatus der Flüchtlinge, sagte der Regierungsvertreter, man gehe davon aus, dass die Flüchtlinge dauerhaft in Deutschland bleiben werden. Allerdings sei es nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz nicht möglich, sofort eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Zunächst erhielten die Flüchtlinge daher einen auf drei Jahre befristeten Aufenthaltsstatus. Dieser könne nach sieben Jahren in eine Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden, gegebenenfalls auch früher, falls entsprechende Integrationsangebote wahrgenommen würden.
Wie schnell in nächster Zeit weitere Flüchtlinge aufgenommen werden könnten, hänge im Wesentlichen von der Vorschlagskapazität des UNHCR, aber auch von der Dokumentenausstattung der Flüchtlinge ab, berichtete der Regierungsvertreter. Er erläuterte auf eine entsprechende Frage der CDU/CSU-Fraktion, dass schon bei der Zusammenstellung der Flüge und der Verteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Bundesländer, sehr darauf geachtet werde, ob diese familiäre Bindungen nach Deutschland hätten. "Wenn es sie gibt, werden die Familien natürlich zusammengeführt, auch deshalb, weil das die Integrationschancen wesentlich verbessert", erklärte er. Die Verteilung der Flüchtlinge erfolge zudem in enger Zusammenarbeit mit den Kirchen, die eigene Hilfen für die Flüchtlinge angeboten hätten.
Derzeit halten sich rund 1,3 Millionen irakische Flüchtlinge in Syrien und etwa 600.000 in Jordanien auf. Nach einem Beschluss der EU-Justiz- und Innenminister vom November 2008 sollen bis zu 10.000 von ihnen in der EU Schutz finden. Deutschland hat sich zur Aufnahme von 2.500 Flüchtlingen bereit erklärt. Im Februar 2009 hat ein erneutes Treffen der EU-Minister ergeben, dass im Augenblick rund 5.000 Flüchtlinge aufgenommen werden sollen.
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