Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke dringt auf eine Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen, die im Rahmen der Altfallregelung erteilt wurden. Nach einem Gesetzentwurf der Fraktion ( 16/12415) soll eine solche Erlaubnis "grundsätzlich und ohne Nachweis einer eigenständigen Lebensunterhaltssicherung" um mindestens zwei Jahre verlängert werden. Ohne diese Regelung "könnten Zehntausende ihre Aufenthaltserlaubnis zum 1. Januar 2010 verlieren", obwohl sie dann bereits jahrelang in Deutschland lebten, heißt es in der Vorlage,
die am Donnerstagabend in erster Lesung im Bundestagsplenum beraten werden soll.
Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass der Gesetzgeber mit der Altfallregelung "dem Bedürfnis der seit Jahren im Bundesgebiet geduldeten und hier integrierten Ausländer nach einer dauerhaften Perspektive in Deutschland" habe Rechnung tragen wollen. Dabei habe derjenige begünstigt werden sollen, der "faktisch und wirtschaftlich im Bundesgebiet integriert" sei. Die Bedingung einer eigenständigen Lebensunterhaltssicherung erweise sich jedoch vor dem Hintergrund der schwierigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage als zu hohe Anforderung.
So verfügten dem Gesetzentwurf zufolge Ende Februar mehr als vier Fünftel der 35.040 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung nur über eine solche Erlaubnis "auf Probe". Das heiße, dass 28.483 Personen den Nachweis einer eigenständigen Lebensunterhaltssicherung als Voraussetzung eines dauerhaften Bleiberechts noch nicht erbringen konnten, schreibt die Fraktion. Angesichts der schwierigen Arbeitsmarktlage infolge der Finanzkrise sei auch nicht damit zu rechnen, dass eine größere Zahl von ihnen zum Stichtag 31. Dezember 2009 eine dauerhafte, eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts nachweisen können wird. Sie würden dann zum 1. Januar 2010 "unmittelbar ausreisepflichtig", obwohl sie bereits seit mindestens achteinhalb Jahren in Deutschland lebten.
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