Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich für eine Fristverlängerung bei der so genannten "Aufenthaltserlaubnis auf Probe" stark. In einem Antrag ( 16/12434) warnt die Fraktion vor der "akuten Gefahr", dass ein Großteil der Menschen mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis diese aufgrund der sich "dramatisch verschärfenden Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt" Ende 2009 nicht werde verlängern können und infolgedessen wieder in die Duldung zurückfalle. Deshalb solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis auf Probe über den 31. Dezember 2009 hinaus "angemessen verlängert" wird.
In der Begründung verweisen die Abgeordneten darauf, dass in zahlreichen Fällen eine Aufenthaltserlaubnis nur auf Probe erteilt worden sei, weil "der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit noch nicht gesichert" gewesen sei. Sie solle laut Aufenthaltsgesetz verlängert werden, wenn der Unterhalt des Ausländers bis zum 31. Dezember 2009 "überwiegend eigenständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war oder wenn der Ausländer mindestens seit dem 1. April 2009 seinen Lebensunterhalt nicht nur vorübergehend eigenständig sichert". Erfahrungsgemäß gehörten aber ausländische Arbeitskräfte in Zeiten wirtschaftlicher Krisen "zu den großen Verlierern", heißt es weiter in dem Antrag, der vom Bundestagsplenum am Donnerstagabend erstmals behandelt werden soll.
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