Berlin: (hib/CHE) Menschen, die als Leiharbeiter von Unternehmen eingestellt werden, müssen besser vor Lohndumping geschützt werden, zum Beispiel in Form eines Mindestlohns für die Zeitarbeitsbranche. Deshalb soll die Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen und so ein Mindestlohn für entleihfreie Zeiten festgelegt werden. In einem Antrag ( 16/12435) fordern Bündnis 90/Die Grünen außerdem, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) so zu ändern, dass während der Verleihzeiten der Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Leiharbeiter ab dem ersten Tag gilt. "Damit werden den Leiharbeitnehmern unmittelbar das gleiche Entgelt und die gleichen Arbeitsbedingungen wie vergleichbaren Arbeitnehmern im Entleihbetrieb gesichert", argumentiert die Fraktion.
In ihrer Begründung schreiben die Abgeordneten, die Zeitarbeitsbranche ermögliche vielen Menschen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Gleichzeitig seien jedoch in den vergangenen Jahren vermehrt Fälle von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung zur gezielten Absenkung von Löhnen, zur Verschlechterung von Arbeitsbedingungen und zur Ersetzung der Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmer bekannt geworden. Die Vorteile der Branche - hohe Flexibilität, einfache Personalsuche, insgesamt geringere Personalkosten - müssten auch in Zukunft gesichert werden. Ökonomische Anreize, Zeitarbeit als Instrument zum Lohndumping einzusetzen, müssten jedoch konsequent beseitigt werden, fordern die Grünen.
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