Berlin: (hib/DLE) Bei der Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen für öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen durch das Eisenbahn-Bundesamt mahnte die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12380) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/12164) zur Geduld. Die Liberalen hatten in ihrer Kleinen Anfrage kritisiert, dass bisher nur wenige Bescheinigungen ausgestellt worden. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass die bisher in nationales Recht umgewandelte Verordnung nur für einen kleinen Teil der Eisenbahnverkehrsunternehmen gelte. Die EU-Verordnung, die Bescheinigungen für alle anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen möglich mache, sei jedoch noch nicht in nationales Recht umgewandelt. Die Bundesregierung betonte, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen genug Unterstützung bei der Anpassung an die Verordnung erhielten. Dennoch kündigte die Bundesregierung an, dass der aktuelle Leitfaden mit Hinweisen zur Verordnung bis Mitte 2009 überarbeitet werde. Die meisten Eisenbahnverkehrsunternehmen sind nach Auskunft der Bundesregierung verpflichtet, ein "Sicherheitsmanagement mit bestelltem Eisenbahnbetriebsleiter" einzurichten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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