Berlin: (hib/STO) Die Visumsregelungen für türkische Staatsangehörige sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/12562). Darin erkundigt sich die Fraktion unter anderem danach, wie viele Visumsanträge türkischer Staatsbürger seit 1973 versagt wurden.
Zugleich verweisen die Abgeordneten auf das sogenannte Soysal-Urteil (Rechtssache C-228/06) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 18. Februar 2009. Dies besage, dass im Bereich der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit für türkische Staatsangehörige keine strengeren Visumsregelungen gelten dürfen als Anfang 1973 beim Inkrafttreten eines Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei. Die allgemeine Visumspflicht für türkische Staatsangehörige sei jedoch erst 1980 eingeführt worden. In seinem Urteil stelle der EuGH klar, dass "diese Verschärfung der Visumsbestimmungen im Bereich der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit" mit dem Zusatzprotokoll unvereinbar sei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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