Berlin: (hib/CHE) Auch Kinder, deren Eltern keine Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, haben Anspruch auf das Schulbedarfspaket von jährlich 100 Euro. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12482) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/12010) ausführt, wird die zusätzliche Leistung für die Schule den Kindern selbst und nicht deren Eltern gewährt. Sofern kein Elternteil SGB-II-Leistungen erhält (etwa im Falle einer Ausbildung), das Kind jedoch hilfsbedürftig ist, erhalte es auch die 100 Euro. Für Leistungsempfänger der Grundsicherung besteht dieser Anspruch nach Auskunft der Bundesregierung jedoch nicht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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