Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will die eisenbahnrechtlichen Vorschriften ändern. Dazu hat sie einen Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften ( 16/12587) vorgelegt, mit dem sie die Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen, in deutsches Recht umsetzen will. Mit der Richtlinie sollen die großen Unterschiede in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über die Zertifizierung beseitigt und gleichzeitig der gegenwärtig hohe Sicherheitsstandard des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft erhalten werden, schreibt die Regierung. Dazu müsse das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) geändert werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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