Berlin: (hib/MIK) Die "Richtlinien für Rastanlagen und Straßen" werden durch den Arbeitskreis "Rastanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. erarbeitet. Diese wird in Wahrnehmung ihres Urheberrechts die neue Richtlinie nach der Fertigstellung auch veröffentlichen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12557) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/12335).
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