Berlin: (hib/BOB) Für die sogenannte Sekundierung von Zivilpersonal an internationalen Einsätzen zur Krisenprävention, an denen Deutschland teilnimmt, soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Die Bundesregierung legte dazu einen Gesetzentwurf ( 16/12595) vor. Die Regierung beabsichtigt, Mindeststandards für die finanzielle und soziale Absicherung während und nach dem Ende des Einsatzes des zivilen Personals zu schaffen. Vor allem durch eine bessere soziale Absicherung werde es zivilem Personal künftig besser möglich sein, sich im Rahmen internationaler Friedenseinsätze zu engagieren. Der Begriff der "sekundierten Positionen" bei einer internationalen Organisation ist dem Englischen entlehnt: Die Bezeichnungen "secondment" und "seconded position" werde in der Praxis im Bereich der internationalen Organisationen für Positionen verwendet, die im Gegensatz zu Vertragspersonal nicht aus dem allgemeinen Haushalt der Organisation finanziert werden. Internationale Organisationen schrieben einen Großteil ihrer Stellen als so genannte sekundierte Positionen aus, um ihren jeweiligen Haushalt zu entlasten beziehungsweise um bestimmte Einsätze und Feldmissionen überhaupt erst möglich zu machen.
Das vorgelegte Gesetz will unter anderen Mindeststandards für die Höhe eines Zuschusses zur eigenverantwortlichen Altersvorsorge und die Erstattung von Kosten zur Haftpflicht-, Kranken- und Pflegeversicherung und Reisekosten festlegen. Das Sekundierungsgesetz beabsichtigt des Weiteren, gesetzliche Ansprüche auf Unfallversicherungsschutz und auf Leistungen der Arbeitförderung zu bestimmen.
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