Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung sieht in der britischen Börsenumsatzsteuer ein "diskussionswürdiges Modell". Dies geht aus einer Antwort der Regierung ( 16/12571) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/12333) hervor. Nach diesen Angaben wurden in Großbritannien mit der Stempelsteuer und der Stempelersatzsteuer auf die Übertragung von Wertpapieren im Jahr 2006 Einnahmen in Höhe von 3,8 Milliarden Britische Pfund erzielt. Das seien 0,77 Prozent des Abgabenaufkommens gewesen. Die Übertragung von Wertpapieren, die von der britischen Regierung herausgegeben worden seien, könne steuerfrei erfolgen. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, gibt es in der EU noch sieben weitere Länder, die den Handel mit Wertpapieren besteuern.
Neun EU-Länder haben die Börsenumsatzsteuer abgeschafft. In Deutschland wurde 1991 auf die Steuer verzichtet. Derzeit gebe es auch keine Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Börsenumsatzsteuer, schreibt die Regierung in der Antwort. Deutschland habe sich auch nicht der Forderung nach Einführung einer weltweiten Tobin-Steuer angeschlossen. Eine weltweite Einführung dieser Steuer sei auch nicht absehbar. Die Bundesregierung kann weder angeben, welche bürokratischen Belastungen mit der Einführung einer Börsenumsatzsteuer verbunden wären noch die Auswirkungen auf den Finanzplatz Deutschland darlegen. Ebenso seien Angaben zu den Einnahmen nicht möglich. "Die Höhe der Einnahmen hängt nicht nur von der Höhe des Steuersatzes, sondern auch von der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage ab", heißt es in der Antwort.
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