Berlin: (hib/STO) Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Arzneimittelrechts sind am Mittwoch, dem 6. Mai, Thema einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses. Zu der Veranstaltung, die von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr im CDU/CSU-Fraktionssaal (3 N 001) stattfindet, werden Vertreter von 59 Verbänden sowie 7 Einzelsachverständige erwartet.
Mit dem Regierungsentwurf ( 16/12256) soll das Arzneimittelgesetz an europäische Verordnungen über Kinderarzneimittel sowie über Arzneimittel für neuartige Therapien angepasst werden. Die Vorlage enthält zugleich eine Reihe weiterer Neuregelungen. So sollen durch die Einführung eines Anwendungsverbots für bedenkliche Arzneimittel Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Daneben sind ergänzende Regelungen zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen vorgesehen. Der Informationsaustausch mit Drittstaaten zur Abwehr und Verhütung von Arzneimittelrisiken solle erleichtert werden. Zudem sollen Regelungen zu Wahltarifen zum Krankengeld, zur Sozialpsychiatrievereinbarung sowie zur elektronischen Gesundheitskarte aufgenommen werden. Mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll ferner die Grundlage dafür geschaffen werden, dass das Umweltbundesamt künftig für bestimmte Amtshandlungen im Trinkwasserbereich Gebühren erheben kann.Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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