Berlin: (hib/STO) Die bereits angekündigte Anhörung des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Änderung des Bundeswahlrechts noch vor der kommenden Bundestagswahl beginnt am Montag, dem 4. Mai, erst um 13.00 Uhr statt wie ursprünglich geplant eine Stunde früher. Zu der öffentlichen Veranstaltung im Paul-Löbe-Haus (Raum E 200) werden als Sachverständige unter anderem der frühere Bundeswahlleiter Johann Hahlen und der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz erwartet.
Mit dem Entwurf ( 16/11885) soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az: 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07) vom Juli 2008 umgesetzt werden. Die Karlsruher Richter hatten festgestellt, dass das Bundeswahlgesetz punktuell gegen die Verfassung verstößt, weil ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen könne.
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