Berlin: (hib/BOB) In Darfur ist die humanitäre Lage nach Erlass des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichthofs gegen Staatspräsident Omar Hassan Al-Bashir Anfang März dieses Jahres "weiterhin angespannt". Dies geht aus der Antwort des Bundesregierung ( 16/12973) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/12752) hervor. Die sudanesische Regierung habe als Reaktion auf den Haftbefehl 13 internationale Hilfsorganisationen ausgewiesen und 3 sudanesischen Nichtregierungsorganisationen die Zulassung entzogen. Die von den Vereinten Nationen in Abstimmung mit der Regierung in Khartum vorgenommene Bewertung habe ergeben, dass bis zu eine Million der bisher von diesen Organisationen versorgten Menschen nur noch eine eingeschränkte Grundversorgung an Nahrung, Wasser und im Gesundheitsbereich erhalten.
Bisher habe sich die Versorgungslücke durch Lagerbestände und verbliebene lokale Mitarbeiter ausgleichen lassen, heißt es in der Antwort weiter. Auch habe sich die sudanesische Regierung vor kurzem bereit erklärt, andere internationale Hilfsorganisationen zuzulassen. Durch diese Maßnahme und die Übernahmen von Versorgungsleistungen für Flüchtlinge durch andere, noch vor Ort tätige Organisationen habe eine befürchtete Verschlechterung der humanitären Lage über die bislang bekannten Versorgungsschwierigkeiten hinaus verhindert werden können.
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