Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung hat dem Parlament den zweiten Bodenschutzbericht ( 16/12658) vorgelegt. Darin werden die aktuellen Entwicklungen des Bodenschutzes seit dem Jahr 2002 vorgelegt. Neben der rechtlichen Entwicklung des Bodenschutzrechtes würden darin die Faktoren Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Biodiversität untersucht. Außerdem würden in dem Bericht die Arbeiten einer gemeinsamen EU-Bodenschutzpolitik, die Informationsgrundlagen sowie die aktuell verfügbaren Datenquellen beschrieben. Der Bundestag hatte im Jahr 2002 beschlossen, einmal pro Legislaturperiode einen Bodenschutzbericht zu verfassen. Aufgrund der vorzeitig beendeten 15. Legislaturperiode, wurde der zweite Bodenschutzbericht erst in der 16. Legislaturperiode vorgelegt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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