Berlin: (hib/BOB) Der Bundesregierung beabsichtigt, Ihre Position zur Abschaffung des sogenannten Exequaturverfahrens nach Auswertung der deutschen Stellungnahmen zu dem Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission, der frühestens für Ende dieses Jahres zu erwarten ist, zu formulieren. Sie behalte sich zudem vor, gegebenenfalls eine weitere Studie einzufordern, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/12926) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/12749). Darüber hinaus sei über die Abschaffung des Exequaturverfahrens bei jedem Rechtsakt gesondert zu entscheiden, Unter Exequaturverfahren versteht man das Verfahren der Zulassung ausländischer Vollstreckungstitel von Schiedssprüchen zur Zwangsvollstreckung im Inland (Exequatur).
Der Bericht der "Hochrangigen Beratenden Gruppe zur Zukunft der Europäischen Justizpolitik" fordere, dass die Abschaffung des Exequaturverfahrens nur auf diejenigen Bereiche der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen ausgeweitet werde, in denen Regeln zum anwendbaren Recht harmonisiert worden sind, erläutert die Regierung. Darüber hinaus würden ausreichende rechtlicher Garantien gefordert. Schließlich fordere der Bericht, dass die Auswirkungen der Abschaffung des Exeqaturverfahrens eingehend untersucht werden müssen. All dies bedürfe besonderer Anstrengungen, da andere EU-Mitgliedsstaaten der Abschaffung des Exequaturverfahrens "weitaus offener gegenüberstehen als die Bundesregierung".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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