Berlin: (hib/BOB) Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen sollen künftig verhindert werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie hat dazu einen Antrag ( 16/13180) vorgelegt. Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit die bisherigen Berichtspflichten von Unternehmen um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards ergänzt werden können. Die Fraktion drängt auch darauf, in der Außenwirtschaftsförderung stärker als bisher Menschenrechtskriterien zu verankern. Diese seien auch bei der Vergabe von Exportkrediten, ungebundenen Finanzkrediten sowie Investitionsgarantien stärker als Prüfkriterien für eine Antragsbewilligung zu berücksichtigen. Zudem sei zu prüfen, inwieweit Menschenrechtsrisikoanalysen als Voraussetzung für die Vergabe möglich sein könnten. In bilaterale Investitionsverträge sollen Menschenrechtsklauseln ebenfalls aufgenommen werden, fordern die Grünen.
Der Staat habe die Verpflichtung, die Menschenrechte seiner Bürger "zu schützen, zu respektieren, und zu gewährleisten", begründen die Abgeordneten ihre Initiative. Dies gelte auch für den Fall, dass Menschenrechte durch Unternehmen beeinträchtigt würden, beispielsweise durch lebensbedrohliche Umweltzerstörung oder durch ausbeuterische und die Gesundheit massiv beeinträchtigende Arbeitsbedingungen. Zu solchen Menschenrechtsverletzungen komme es besonders dort, wo zwischen Umfang und Auswirkungen von Wirtschaftshandeln einerseits und der Regelungsfähigkeit eines Staates hinsichtlich negativer Folgen dieses Wirtschaftshandels andererseits eine Lücke klaffe. Die Frage danach, wie diese unregulierten Räume verkleinert werden könnten, stelle eine große Herausforderung für die Menschenrechtspolitik dar. Bisher sei deutlich geworden, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen allein das Problem nicht lösen könnten.
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